Zwangsehen
Ausländerbeauftragte fordert besseren Schutz weiblicher Migranten
Für den Fall, dass den Frauen der Pass von ihrer Familie abgenommen werde, müsste es die Möglichkeit eines Reiseausweises, der auch im Ausland ausgestellt werden könne, geben. Auch sei es wünschenswert, die Zwangsehe als Härtefall zu behandeln und ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für die Frau auch dann zu erteilen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft noch keine zwei Jahre bestanden hat, betonte die Ausländerbeauftragte.
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Am 13. Mai. 2005 unter:
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« Artenschützer registrieren wachsenden illegalen Tierhandel
Rot-Grün gegen öffentliches Rauchverbot »

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