Zwangsehen

Ausländerbeauftragte fordert besseren Schutz weiblicher Migranten

Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), will weiblichen Migranten in Deutschland mehr Rechte einräumen. Wenn man Zwangsehen wirksam bekämpfen wolle, müssten vor allem Regelungen im Aufenthalts- und Zivilrecht präzisiert werden, sagte Beck am Freitag in Berlin. Wenn Frauen beispielsweise zur Zwangsverheiratung ins Ausland gebracht würden, erlösche ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland spätestens nach sechs Monaten. Sollte sich eine Frau danach aus der Zwangslage befreit haben, gebe es keine eigenständige Rückkehrmöglichkeit nach Deutschland, kritisierte Beck.

Für den Fall, dass den Frauen der Pass von ihrer Familie abgenommen werde, müsste es die Möglichkeit eines Reiseausweises, der auch im Ausland ausgestellt werden könne, geben. Auch sei es wünschenswert, die Zwangsehe als Härtefall zu behandeln und ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für die Frau auch dann zu erteilen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft noch keine zwei Jahre bestanden hat, betonte die Ausländerbeauftragte.

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