Rückzahlungen
Einigungsgespräch im Apotheken-Streit in Bonn
Den Apotheken steht laut einer Regelung im Gesundheitsreformgesetz eine Kompensation zu, wenn ihre Einnahmen bei rezeptpflichtigen Medikamenten 2004 unter denen von 2002 liegen. Da die Zahl der verschriebenen Medikamente durch Auswirkungen der Gesundheitsreform gesunken ist, stehen den Apotheken nun Zahlungen zu. Die Kassen argumentieren jedoch, die Einnahmesituation der Apotheker habe sich durch den Verkauf nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente verbessert.
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Am 19. Mai. 2005 unter:
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