"Behörden handeln unverantwortlich"

Verbraucherzentrale besorgt wegen lebensgefährlicher Kettensägen

Bei Aldi Süd und Bauhaus seien Motorsägen des Herstellers "Jenn Feng" zu Niedrigpreisen angeboten wurden, schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Freitag. Bei den Geräten sei es möglich, dass der Gashebel klemme und sie mit hoher Geschwindigkeit weiterliefen statt abzuschalten. Bei einem solchen Mangel bestehe Lebensgefahr. Die bayerischen Behörden müssten eine sofortige Rückrufaktion anordnen und die Verbraucher in eindeutiger Weise vor der Benutzung der Motorsägen gewarnt werden, sagte vzbv-Chefin Edda Müller.

Mehrere Hundertausend Geräte seien bereits verkauft worden. Obwohl die baden-württembergische Prüfbehörde UMEG die Gefährlichkeit der Sägen bestätigt hätte, sei eine Rückrufaktion bisher nicht angeordnet worden und eine Meldung an das europäische Schnellwarnsystem RAPEX sei unterblieben.

Das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verbiete es, dass unsichere Produkte in Verkehr gebracht werden, so die Verbraucherzentrale. Ob die Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprächen, müsse von den Marktaufsichtsbehörden kontrolliert werden. In diesem konkreten Fall seien die zuständigen Behörden spätestens im März auf die von den Sägen ausgehenden Gefahren aufmerksam gemacht worden.

Daraufhin habe die zuständige bayerische Marktaufsichtsbehörde dem Importeur lediglich untersagt, die Motorsägen in Deutschland weiter in Verkehr zu bringen. Die im Handel befindlichen Restbestände könnten hingegen weiterhin verkauft werden. Auch Verbraucher, die die Sägen bereits gekauft hätten, seien nicht vor dem Gebrauch gewarnt worden.

"Das Verhalten der Marktaufsichtsbehörden ist unverantwortlich", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 18. Mai 2005 veröffentlichte "Verbraucherinformation" der Händler bezeichnete sie als Farce. Die Information erfolge einerseits viel zu spät, andererseits würden die Verbraucher über die tatsächlichen Gefahren weiter getäuscht. Hinzu komme, dass mit dieser Anzeige nicht sichergestellt werde, dass die betroffenen Verbraucher auch erreicht werden, so Müller. Die Gefährdung werde für die Benutzer nicht klar und unmissverständlich benannt. Den betroffenen Verbrauchern werde außerdem kein Ansprechpartner für Beschwerden oder Rückfragen genannt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine offizielle Untersuchung des Verhaltens der beteiligten Behörden. "Im Falle lebensgefährlicher Kettensägen können wir uns weder Lücken im Gesetz noch passive Behörden leisten," so Vorstand Edda Müller.

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