Gesundheitswesen
Streit zwischen Apothekern und Krankenkassen beigelegt
Die Einigung betreffe zwei Stellen: 1) Die strittige Formulierung des Gesetzestextes (§ 130 Abs. 1a SGB V) wird aufgehoben. Damit ist dieses Interpretationsproblem vom Tisch. 2) Als Ausgleich für das Jahr 2004 erhalten die Apotheker 6 Monate lang 15 Cent pro Packung mehr. Ab Januar 2006 beträgt der Rabatt an die Kassen wieder volle 2 Euro pro Packung. Dies ist rund ein Viertel unseres Honorars.
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Am 20. Mai. 2005 unter:
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« Ölausbeutung in Sachalin bedroht Grauwale
Biopiraten sollen künftig keine Profite auf Kosten indigener Völker mehr machen »

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