Praxisgebühr
Kassen und Ärzte beraten über die Eintreibung der Praxisgebühr
Hintergrund der Debatte ist eine Entscheidung des Sozialgerichts in Düsseldorf vom März, wonach die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zwar die Praxisgebühr von Patienten eintreiben dürfen, nicht aber Mahn-, Porto- und Gerichtskosten.
Somit muss eine KV den Angaben zufolge rund 150 Euro ausgeben, um 10 Euro Praxisgebühr von säumigen Zahlern zu bekommen. Im vergangenen Jahr ist der niedergelassenen Ärzteschaft laut Erhebungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, bei dem Versuch, Praxisgebühren einzutreiben, ein Schaden von rund 30 Millionen Euro entstanden.
Im Falle einer Nicht-Einigung mit den Kassen hat die KBV angekündigt, ein Schiedssamt anzurufen.
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Am 24. Mai. 2005 unter:
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