Mahn-, Porto- und Gerichtskosten
Einigung zur Eintreibung von 10 Euro Praxisgebühr
Gleichzeitig forderten die Spitzenverbände den Gesetzgeber auf, "bessere" Regelungen für gerichtliche oder außergerichtliche Mahnverfahren zu erlassen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte am Mittwoch die Einigung, lehnte aber eine gesetzliche Regelung "zunächst" ab.
Die Entscheidung, dass sich künftig auch die Kassen an den Mahn-, Porto- und Gerichtskosten für säumige Zahler beteiligen, stelle einen "gangbaren Weg" dar und schaffe "Klarheit" für alle Beteiligten, sagte Schmidt.
Die getroffene Vereinbarung sehe vor, dass die Kassen für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004 auf Nachweis den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die entstandenen Gerichtskosten ersetzen, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl. Für den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006 werden so gut wie alle Kosten, Porto-, Mahn- und Vollstreckungskosten, die durch Mahnverfahren entstanden sind, von den Kassen gezahlt. Pro Mahnverfahren zahlen die Krankenkassen eine vorläufige Aufwandsentschädigung von 3,50 Euro. Dabei ist die Anzahl der Fälle, in denen die Krankenkassen sich zur Leistung der Erstattung verpflichten, auf maximal 0,2 Prozent aller Zuzahlungsfälle je KV beschränkt.
Hintergrund der Debatte ist eine Entscheidung des Sozialgerichts in Düsseldorf vom März, wonach die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zwar die Praxisgebühr von Patienten eintreiben dürfen, nicht aber Mahn-, Porto- und Gerichtskosten. Somit muss eine KV den Angaben zufolge rund 150 Euro ausgeben, um 10 Euro Praxisgebühr von säumigen Zahlern zu bekommen. Im vergangenen Jahr ist der niedergelassenen Ärzteschaft laut Erhebungen KBV, bei dem Versuch, Praxisgebühren einzutreiben, ein Schaden von rund 30 Millionen Euro entstanden.
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Am 25. Mai. 2005 unter:
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Hat das Duale System Deutschland Wirtschaftsminister Schommer bestochen? »

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