"Modernisierungsschub"

Kabinett ändert Wohneigentumsrecht

Eine "einfachere Verwaltung" der rund fünf Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland ist das offizielle Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat. Danach sollen verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zugelassen werden, unter anderem bei der Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten oder bei Anpassungen an den Stand der Technik wie Einbau eines Fahrstuhls und Energiesparmaßnahmen. Bei der Umlage von Kosten für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen solle zudem mit einer "qualifizierten Mehrheit" von der gesetzlichen Verteilung nach Miteigentumsanteilen abgewichen werden können. Bislang waren für all diese Entscheidungen einstimmige Beschlüsse notwendig.

"Wir reagieren mit dem Gesetzentwurf auf den gestiegenen Renovierungsbedarf in vielen Wohneigentumsanlagen", sagte Justizministerin Brigitte Zypries. Besonders in mittleren und großen Wohnanlagen sei das Einstimmigkeitsprinzip vielfach kaum zu erreichen gewesen. Mit den Neuregelungen soll nun ein "Modernisierungsschub" besonders in älteren Wohnanlagen kommen.

Eingeführt werden soll ferner eine Beschluss-Sammlung beim Verwalter, damit sich Erwerber von Eigentumswohnungen besser Klarheit über ihre Rechte und Pflichten verschaffen können.

Neu geregelt wird schließlich die so genannte Hausgeldforderung der Wohneigentümer gegenüber zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Miteigentümern. Damit sie diese Forderungen besser durchsetzen können, soll ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechten in der Zwangsversteigerung eingeführt werden.

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