Auch Verbraucherschutz
Zahl der Wettbewerbsverstöße 2004 gestiegen
Preisempfehlungen Ein Beschwerde richtete sich gegen die Supermarktkette Wal-Mart, die mit irreführenden Preisvergleichen mit der Konkurrenz geworben habee. Unter dem Motto "Wir haben verglichen. Bester Preis vor Ort!" seien im Supermarkt Hinweisschilder mit den Preisen von Konkurrenten platziert worden - obwohl die Konkurrenzpreise teilweise zu hoch angegeben worden seien, oder Wal-Mart bei mehreren verglichenen Artikeln deutlich teurer gewesen sei als der Konkurrent.
In einem anderen Fall habe das gleiche Unternehmen mit Handzetteln geworben, die Preise aus der Werbezeitschrift eines Mitbewerbers enthielten, berichtet Münker. Dabei habe Wal-Mart auch solche Artikel verglichen, die es selbst gar nicht im Sortiment führe. Die Produktabbildungen des Mitbewerbers seien mit Abbildungen anderer, selbst geführter Artikel überklebt worden. Tatsächlich seien also nicht die identischen Artikel verglichen worden, so dass die Verbraucher getäuscht und der Wettbewerber behindert worden sei.
Gewinnspiele
Im Bereich der Gewinnspiele würden Verbraucher immer noch wettbewerbswidrig verleitet, mehr Produkte und Dienstleistungen zu kaufen: So sei ein "Millionenchance"-Gewinnspiel des Discounters PLUS wettbewerbswidrig gewesen, weil nur die Kunden teilnehmen konnten, die zuvor bei PLUS ausreichend Ware eingekauft hatten.
Auch Gewinnspielaussendungen verstießen gegen geltenes Recht: Den Adressaten werden saftige Gewinne versprochen, wenn sie sich mit einem Anruf melden. Die anzurufenden Nummern seien dabei besonders teure Mehrwertdiensterufnummern wie 0190-Nummern. Tatsächlich gehe es den Versendern hier "nur um das Abzocken von Telefongebühren".
Ein anderes Beispiel für irreführende Werbung bei Gewinnspielen habe ein staatlicher Lotterie-Einnehmer aus Bamberg angewandt. Er habe Lose versandt, die mit den Schlagworten "PERSÖNLICH" adressiert waren, in amtsblauen Briefumschlägen mit den Aufschriften "Ihr Rentenbescheid" steckten. Außerdem seien die Briefe mit den Worten "Bitte sorgfältig prüfen" versehen und "Wichtige Renteninformation" gestempelt gewesen.
Krankenkassen
Im Gesundheitsmarkt hätten 2004 gesetzliche Krankenkassen zum Teil mit nicht zutreffenden Beitragssätzen geworben, berichtet die Wettbewerbszentrale. Private Versicherer versuchten, Zusatzversicherungen mit der falschen Warnung unter die Leute zu bringen, Zahnersatz werde ab 2005 nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Unerwünschte Anrufe, Emails, Faxe
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb im Juli 2004 seien bei der Wettbewerbszentrale über 1.300 Beschwerden wegen belästigender Werbung eingegangen, sagte Münker. Die Adressaten solcher Werbung - egal ob Verbraucher oder Unternehmer - könnten sich hiergegen nur schwer wehren. "Die Mitarbeiter von Call-Centern sind so gut geschult, dass der Angerufene das Gespräch meistens nur durch eine Unhöflichkeit beenden kann", erklärte Münker. Zulässig seien derartige Werbeformen aber nur dann, wenn der Adressat zuvor sein Einverständnis erklärt habe.
Vorgehen bei unlauterem Wettbewerb
Über 80 Prozent der Beschwerden konnten ohne Gerichtsverfahren abgestellt werden, sagte Münker. Dennoch habe die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr 946 Prozesse führen müssen. Doch der Markt reguliere sich selbst, meinen die Wettbewerbsschützer: Private Rechtsverfolgung durch Mitbewerber und Wettbewerbszentrale sei das wichtigste Mittel gegen unfairen Wettbewerb, auch wenn Deutschland durch EU-Vorgaben gezwungen würde, eine unabhängige, durch Steuergelder finanzierte Behörde einzurichten.
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Am 03. Mai. 2005 unter:
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