Kartellamt durchsucht Flüssiggas-Firmen
Illegale Absprachen
"Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass sich Unternehmen der Flüssiggasbranche seit Jahren absprechen und nach § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbotene Kundenschutzabreden praktizieren", sagte Kartellamts-Präsident Ulf Böge.
Dem Amt liegen Beschwerden von Verbrauchern vor, die nach drastischen Preiserhöhungen vergeblich versucht haben, einen neuen Anbieter zu finden. Eine ähnliche Wettbewerbsbeschränkung, den Kundenwechsel zu beschränken, hat das Amt erst kürzlich in der Versicherungsbranche festgestellt und mit Bußgeldbescheiden geahndet.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen fordert das Bundeskartellamt Endkunden, die bei einem Lieferantenwechsel auf Schwierigkeiten gestoßen sind, auf, sich zu melden.