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Vertrieb der Neonazi-Band "Landser" vor Gericht

Faschismus

Fünf mutmaßliche Vertreiber rechtsextremistischer Tonträger aus Sachsen müssen sich seit Montag vor dem Landgericht Dresden verantworten. Vorgeworfen wird dem Quintett das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Der Karlsruher Bundesgerichtshof hatte erst Anfang März ein Urteil des Kammergerichts Berlin bestätigt, das mit "Landser" Ende 2003 erstmals eine rechtsextreme Musikgruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft hatte. Der Sänger und Texter der inzwischen aufgelösten Skinhead-Band wurde damals auch wegen Volksverhetzung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Laut Anklage haben die 26 bis 37 Jahre alten Männer vor viereinhalb Jahren mit konspirativen Mitteln die Produktion und Verbreitung einer Musik-CD der inzwischen verbotenen Neonazi-Band "Landser" ermöglicht.

Der älteste unter den Angeklagten, ein 37-jähriger Dresdner, räumte bereits am Montag wesentliche Punkte der Anklageschrift ein. Er gab sich als Anrufer mit dem Code-Name "Otto" zu erkennen, der die CD-Bestellungen von Zwischenhändlern Ende 2000 abgefragt hatte.

Ihre CD "Ran an den Feind" soll von einem Chemnitzer Plattenlabel unter Beteiligung aller fünf Beschuldigten vertrieben worden sein. Laut Anklage knüpften die Texte von "Landser" an den Wortgebrauch der NSDAP an, zudem wurde in den Liedern "zur Beseitigung anderer Menschen aufgerufen". Die einstigen Bandmitglieder sollen am Mittwoch in den Zeugenstand treten.

Das Dresdner Gericht stellt sich auf ein längeres Verfahren ein. Gehört werden sollen nach derzeitigem Stand 28 Zeugen, angesetzt sind bereits zehn weitere Termine. Die Anklagen waren bereits im Februar 2003 und im April 2004 erhoben worden. Unter anderem wegen der Problematik von staatlich bezahlten V-Männern im "Landser"-Umfeld war ein erster Prozessanlauf im November 2004 gescheitert.