Bürger-Beschwerde
Feinstaub-Klagen vor Stuttgarter Verwaltungsgericht erfolgreich
Der Aktionsplan diene "als Vorschaltmaßnahme" gegen die Überschreitung von Grenzwerten, betonte das Gericht. Es berief sich insbesondere auf Artikel 19 des Grundgesetzes, der einen Anspruch auf geschütztes Individualinteresse gewähre.
Die Ende März eingereichten Klagen der beiden Anwohner richteten sich formal gegen das Land Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium hatte die Klagebefugnis und das Rechtsschutzbedürfnis der beiden Bürger bezweifelt, da "mit Hochdruck" an einem Aktionsplan zur Luftreinhaltung in Stuttgart gearbeitet werde. Der Plan solle "Mitte Juni der Öffentlichkeit vorgestellt werden", hatte Regierungspräsident Udo Andriof am Montag angekündigt.
Umweltverbände hatten bereits im letzten Jahr formal Anträge auf Ausarbeitung von Aktionsplänen zur Luftreinhaltung gestellt, um pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Grenzwerte am 1. Januar wegen der Untätigkeit der Behörden klagen zu können. Die meisten Städte hatten die Begehren der Umweltschützer jedoch ignoriert.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, begrüßte das Urteil, des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Die Klagezulassung sei eine große Verbesserung des Rechtsschutzes und der Schutzansprüche der betroffenen Bevölkerung. Die Bürger hätten künftig einen einklagbaren Anspruch auf Erstellung eines Aktionsplans zur Reinhaltung der Luft.
"Die Klagebegründung ist eine Ohrfeige für das Land Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium", sagte Klaus-Peter Gussfeld, BUND-Verkehrsreferent. "Beide waren zu lange untätig und haben auf die Erhöhung der Grenzwerte in Bereiche gehofft, die nie erreicht werden würden." Klar sei nun, dass die zuständigen Behörden spätestens seit 2002 einen Aktionsplan hätten erarbeiten müssen, um die Grenzwerte ab 2005 einhalten zu können.
Mit der Zulassung der Klage seien die Bürgerrechte enorm gestärkt worden, bewertete der BUND. Dem Gesundheitsschutz werde endlich die Bedeutung eingeräumt, die das europäische Recht vorgebe. Gussfeld: "Wir werden den künftigen Aktionsplan genau auf wirksame Maßnahmen und deren Umsetzung durch die Behörden überprüfen - wenn das Land die Luftreinhaltung weiter blockiert, müssen die Behörden mit weiteren Klagen rechnen."
Die Stuttgarter Klagen waren die bundesweit ersten Feinstaub-Verfahren, über die ein Gericht mündlich verhandelt hat. In Bayern war Ende April eine Feinstaub-Klage eines Münchner Bürgers vorerst gescheitert. Das bayerische Verwaltungsgericht lehnte die Eilanträge des Mannes, der Fahrverbote gefordert hatte, ohne mündliche Verhandlung per Beschluss ab. Der Anwohner habe darauf keinen Anspruch, befanden die Richter. Auch Eilanträge von Berliner Bürgern, die vorläufige Straßenverkehrsmaßnahmen gegen Feinstaub verlangt hatten, waren vor drei Wochen vor dem Verwaltungsgericht der Bundeshauptstadt gescheitert.
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Am 31. Mai. 2005 unter:
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