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Landtagspräsident verklagt SPD-Abgeordnete in VW-Gehaltsaffäre

Nebentätigkeiten

Der niedersächsische Landtagspräsident Jürgen Gansäuer (CDU) hat in der VW-Gehaltsaffäre Klagen gegen die beiden zu Rückzahlungen aufgeforderten SPD-Abgeordneten erhoben. Damit sollen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig die Abführungsansprüche den Landes gegen die Parlamentarier Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen wegen "gesetzlich verbotener Zuwendungen seitens des VW-Konzerns" durchgesetzt werden, teilte der Landtag am Dienstag in Hannover mit. Die Abgeordneten hatten sich bislang den Zahlungen verweigert.

Wendhausen soll rund 423.000 Euro und Viereck rund 343.500 zurückzahlen. Entsprechende Forderungen hatte Gansäuer im April, gestützt auf das niedersächsische Abgeordnetengesetz, geltend gemacht. Den beiden Parlamentariern war vorgeworfen worden, von Volkswagen über Jahre ein zweites Gehalt bezogen zu haben, ohne dafür eine entsprechende Nebentätigkeit geleistet zu haben.

Der Klageschrift sind nach Angaben des Parlaments zwei ausführliche Rechtsgutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages beigefügt. Darin würden die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage und die juristischen Fragen zur Rechtsanwendung in den beiden zu entscheidenden Fällen eingehend behandelt, hieß es.

Wendhausen und Viereck hatten bis Dienstag Zeit, dem Landtagspräsidenten ihren Entschluss mitzuteilen, ob sie die geforderten Zahlungen leisten. Der Anwalt der beiden Abgeordneten hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, dass seine Mandanten nicht zahlen würden und das auch begründen könnten. Aus Sicht des Anwalts birgt ein mögliches Gerichtsverfahren "eine Unzahl von juristischen Tretminen".