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Gericht verbietet NPD-Jugend Demo am Brandenburger Tor

Tag der Befreiung

Die Nachwuchsorganisation der rechtsextremistischen NPD darf am 8. Mai nicht am Brandenburger Tor demonstrieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin wies am Mittwoch einen Eilantrag der Jungen Nationaldemokraten gegen Auflagen der Versammlungsbehörde in zweiter Instanz zurück. Die NPD-Nachwuchsorganisation will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Die Neonazis hatten für den Tag der Befreiung unter dem Motto "60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult" einen Aufzug angemeldet, der am Holocaust-Denkmal vorbeiführen und am Brandenburger Tor enden sollte. Dort findet zeitgleich der "Tag für Demokratie" des Berliner Senats statt. Die Versammlungsbehörde untersagte die von der NPD-Jugend geforderte Streckenführung. Stattdessen dürfen die Rechtsextremisten nur vom Alexanderplatz über Unter den Linden bis zur Friedrichstraße ziehen.