Konkurrenz für Anwälte

Zypries plant Rechtsbehelf zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plant die Einführung von Rechtsmitteln zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren. Wie die Ministerin am Freitag auf dem Verbandstag des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) in Dresden sagte, werde sie dem Bundestag den Vorschlag unterbreiten, einen Rechtsbehelf zur Durchsetzung kürzerer Verfahren einzuführen. Gleichzeitig verteidigte die Politikerin ihren Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). DAV-Präsident Hartmut Kilger hatte Nachbesserungen an dem seit Mitte April vorliegenden RDG-Referentenentwurf gefordert. Laut RDG könnten auch Kfz-Mechaniker, Versicherungsvertreter oder Bankangestellte ihre Kunden in einfachen Rechtsfragen beraten. Nach Ansicht des DAV wären jedoch die Bürger die Leidtragenden, da für sie häufig nicht erkennbar sei, mit welchem Interesse sie beraten würden.

Eine starke Anwaltschaft könne sich in Bereichen, wo nicht die volle Kompetenz gefragt sei, auch Konkurrenz leisten, betonte die Ministerin. Sie verwies darauf, dass auch weiterhin die umfangreiche außergerichtliche Vertretung den Anwälten vorbehalten sei. Nur in Randbereichen öffne sich durch das geplante Gesetz Raum für andere Berufe.

Das RDG soll nach dem Willen der Justizministerin im Sommer 2005 das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) von 1935 ablösen. Der 1871 gegründete DAV vertritt die Interessen von mittlerweile mehr als 60.000 deutschen Rechtsanwälten und Notaren.

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