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Verbotene "Weber"-Inszenierung kommt wieder auf die Bühne

Sozialkritik

Das Staatsschauspiel Dresden bringt die umstrittene und gerichtlich verbotene "Weber"-Inszenierung von Regisseur Volker Lösch wieder auf die Bühne. Das Kammergericht Berlin, wo derzeit das Berufungsverfahren gegen das vom Landgericht erteilte Aufführungsverbot des Stücks läuft, habe dem Theater in einem Zwischenbescheid mitgeteilt, dass ein globales Verbot nicht haltbar sei. Dies teilte ein Sprecher des Staatsschauspiels am Freitag in Dresden mit.

Nicht zulässig seien nach Ansicht des Gerichts lediglich zwei kurze Passagen, die "Tötungsphantasien" der Dresdner Weber beinhalteten und der Tendenz des Originals zuwiderliefen. Nach Angaben des Sprechers wird das Theater ab Dienstag die ursprüngliche Inszenierung - ohne jene zwei Szenen - wieder spielen. Das Haus, das sich auf den Leitspruch des Stück-Autors Gerhart Hauptmann "Echte Dramen sind immer Gegenwart" beruft, sieht sich durch das Gericht bestätigt.

Am 23. November hatte das Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung erlassen, die dem Staatsschauspiel eine weitere Aufführung der Inszenierung bis auf Weiteres untersagte. Mit dem Einfügen von Passagen eines "Chors der Arbeitslosen" in das Stück verstoße die Bühne gegen das Urheberrechtsgesetz, hieß es zur Begründung. Das Gericht war auf Antrag des lizenzhabenden Bühnenverlags Felix Bloch Erben und der Enkelin des Autors, Anja Hauptmann, aktiv geworden. Im Januar bestätigte das Gericht die einstweilige Verfügung. Seit Februar gab das Staatsschauspiel statt des verbotenen Stücks die "Dresdner Weber" als "Hommage á Hauptmann" mit historischen und aktuellen Texten.