Sozialkritik
Verbotene "Weber"-Inszenierung kommt wieder auf die Bühne
Nicht zulässig seien nach Ansicht des Gerichts lediglich zwei kurze Passagen, die "Tötungsphantasien" der Dresdner Weber beinhalteten und der Tendenz des Originals zuwiderliefen. Nach Angaben des Sprechers wird das Theater ab Dienstag die ursprüngliche Inszenierung - ohne jene zwei Szenen - wieder spielen. Das Haus, das sich auf den Leitspruch des Stück-Autors Gerhart Hauptmann "Echte Dramen sind immer Gegenwart" beruft, sieht sich durch das Gericht bestätigt.
Am 23. November hatte das Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung erlassen, die dem Staatsschauspiel eine weitere Aufführung der Inszenierung bis auf Weiteres untersagte. Mit dem Einfügen von Passagen eines "Chors der Arbeitslosen" in das Stück verstoße die Bühne gegen das Urheberrechtsgesetz, hieß es zur Begründung. Das Gericht war auf Antrag des lizenzhabenden Bühnenverlags Felix Bloch Erben und der Enkelin des Autors, Anja Hauptmann, aktiv geworden. Im Januar bestätigte das Gericht die einstweilige Verfügung. Seit Februar gab das Staatsschauspiel statt des verbotenen Stücks die "Dresdner Weber" als "Hommage á Hauptmann" mit historischen und aktuellen Texten.
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Am 06. Mai. 2005 unter:
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