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Sicherungsschein hilft bei Konkurs des Reiseveranstalters

Pauschalreisen

Wer seinen Urlaub bucht, sollte unbedingt auf den 'Sicherungsschein' achten. Das rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Anlass sei der aktuelle Fall eines Reiseveranstalters der Konkurs anmelden musste und dessen Kunden sich noch im Ausland befanden. Der Sicherungsschein verschaffe Kunden Ansprüche gegen eine Bank oder Abschluss einer Versicherung, falls der Reiseveranstalter in Konkurs geht oder zahlungsunfähig wird. Zahlungen und auch Anzahlungen, für eine Pauschalreise müssten nur geleistet werden, wenn auch ein Sicherungsschein ausgehändigt wird. Er sei von Gesetzes wegen, bis auf wenige Ausnahmen, für Pauschalreisen zwingend vorgeschrieben.

"Falls ein Veranstalter den Sicherungsschein nicht aushändigt, ist Vorsicht angesagt.", so die Verbraucherzentrale. Habe der Reiseveranstalter keine Versicherung abgeschlossen, so trage der Kunde das Konkursrisiko selbst. Der Reiseveranstalter verstoße damit jedoch gegen geltendes Recht.

Bei Zweifeln über die Echtheit eines ausgehändigten Sicherungsscheines könne "einfach und schnell" über das Internet herausgefunden werden, wer der Absicherer der Kundengelder eines Veranstalters ist. Dabei sei es möglich sogenannte Reiseveranstalterregister zu nutzen, schreibt die Verbraucherzentrale. Die Inhalte solcher Datenbanken beruhten jedoch auf den Angaben der jeweiligen Anbieter, so dass man im Einzelfall nicht scheuen solle, bei der auf dem ausgehändigten Dokument genannten Versicherung nachzufragen, ob tatsächlich ein Insolvenzschutz besteht. Sollte ein Anbieter keinen Sicherungsschein aushändigen, sei es ratsam die örtliche Verbraucherberatungsstelle oder das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu informieren.