Bundesrat stimmt Umsetzung der EU-Lärmrichtlinie zu
Verkehr
Das Gesetz bedeute eine umfassende Verpflichtung zur Lärmbekämpfung. Im ersten Schritt müssten Kommunen über 250.000 Einwohner bereits bis Juni 2007 Lärmkarten und bis spätestens Juli 2008 Maßnahmenpläne zur Verringerung des Lärms vorlegen. Für Kommunen ab 100.000 Einwohner gelten entsprechende Vorschriften fünf Jahre später. Gehrmann: "Bisher haben sich nur etwa drei Prozent aller Kommunen mit diesem überaus wichtigen Thema beschäftigt. Nun sind mittelfristig alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern gesetzlich verpflichtet, Pläne zur Verringerung des krankmachenden Lärms aufzustellen."
Aus Sicht des VCD ist Lärm eines der gravierendsten Umweltprobleme, unter dem Lebensqualität und Gesundheit leiden. Allein in Deutschland seien rund 16 Millionen Menschen dauerhaft krankmachenden Lärmpegeln ausgesetzt. Vorrangige Lärmquelle sei dabei der Straßenverkehr, der auch noch weitere Umwelt- und Gesundheitsprobleme verursache, wie etwa die Belastung der Luft mit giftigem Feinstaub.
Helmar Pless, Lärmexperte des VCD, fordert daher von den Kommunen, die Verbesserung der Luftqualität und die Lärmminderung zu verknüpfen: *Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubbelastung, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Lkw-Fahrverbote und die Förderung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr, tragen auch zur Verringerung des Verkehrslärms bei. Luftreinhaltepläne und Lärmminderungspläne basieren auf den gleichen Grundlagen. Eine Verknüpfung beider Pläne spart deshalb Arbeit und viele Kosten."