Nicht mehr geheim
Unterlagen über Gen-Mais-Fütterungsversuche veröffentlicht
Monsanto hatte behauptet, dass die Gesundheitsschäden "Unregelmäßigkeiten" seien, die bei Tests auftreten können und nichts mit dem Genmais zu tun haben. Der Konzern hatte wiederholt versucht, den 1000-Seitigen Text geheim zu halten und stattdessen eine 19-seitige sogenannte Zusammenfassung präsentiert. Monsanto war für die Geheimhaltung auch in Berufung gegangen.
Zuletzt hat das Oberverwaltungsgericht NRW im Eilverfahren entschieden, dass die Studie nicht als Betriebsgeheimnis zu behandeln ist. In der Begründung hieß es, das Gentechnikgesetz nehme vom Geheimnisschutz unter anderem die "Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt" aus. Darunter sei nicht nur eine wertende Zusammenfassung der vorgelegten Unterlagen, sondern darüber hinaus das dem Prüfungsergebnis zugrunde gelegte Tatsachenmaterial zu verstehen.
Durch die nun erreichte Aktenfreigabe seien Wissenschaftler nicht mehr an die bisherige Vertraulichkeit gebunden, erklärte Greenpeace. Der Forscher Gilles-Eric Seralini sagte, der Gen-Mais dürfe nicht für Lebens- und Futtermittel in EU-Ländern zugelassen werden. Wenn ein Versuch "derartig auffällige Ergebnisse" zeige, müsse er auf jeden Fall wiederholt werden. Seralini arbeitet bei der staatlichen französischen Kommission CGB (Commission du Génie Biomoléculaire), die für die Risikobewertung von Gen-Pflanzen zuständig ist. Seralini sagte außerdem, die Sicherheitsstandards bei EU-Zulassungsverfahren für genmanipulierte Pflanzen seien generell unzureichend.
Laut Greenpeace produziert der Mais MON863 ein Insektengift - ein so genanntes Bt-Gift - gegen den Maiswurzelbohrer. Zudem enthalte MON863 ein Gen für eine umstrittene Antibiotika-Resistenz. Diese seien laut der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18 zu vermeiden. Es sei nicht auszuschließen, dass die manipulierten Gene auf Krankheitserreger übertragen würden und so die Entstehung neuer resistenter Keime förderten, warnten die Umweltschützer.
Auch Arpad Pusztai, der bereits eine Risikobewertung von MON863 für die deutsche Regierung erstellt hatte, warnte vor einer Marktzulassung. "Es ist nicht anzunehmen, dass die Schäden an den inneren Organen der Ratten und dem Blutbild der Tiere auf Zufall beruhen. Die Akten zeigen zudem, dass der Versuchsaufbau ungenügend und die Datenauswertung fehlerhaft war." Weitere Untersuchnungen seien zwingend notwendig.
In Luxemburg stimmen die Minster laut Greenpeace am Freitag auch über bestehende nationale Verbote für Import und Anbau von Gen-Pflanzen ab. Fünf EU-Länder, darunter Deutschland, beriefen sich auf eine nationale Schutzklausel im EU-Recht. Die Kommission habe die Länder aber aufgefordert, die Verbote aufzuheben. Bislang wollten nur England und die Niederlande die EU-Kommission unterstützen.
"Die meisten Staaten wollen sich in ihren Rechten nicht beschneiden lassen", sagt Christoph Then von Greenpeace. Die Aufhebung der nationalen Beschränkungen müsse ebenso zurückgewiesen werden wie die Zulassung des Gen-Maises MON863. Die EU müsse jetzt beweisen, dass ihr der Schutz von Verbrauchern und Umwelt wichtig ist.
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Am 22. Jun. 2005 unter:
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Zwei BSE-Fälle in Hessen bestätigt »
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