Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Gewissensentscheidung Kriegsdienstverweigerung weiter erlaubt

Bundesverfassungsgericht urteilt

Als Schritt in die richtige Richtung nahm die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.6.2005 (BVerwG 2 WD 12.04) zur Gewissensfreiheit von Soldaten zur Kenntnis. Wie der Bundessprecher der DFG-VK Monty Schädel erklärte, sei es "vor dem Hintergrund des jahrelangen Demokratieabbaus sowie der zunehmenden Militarisierung der deutschen Innen- und Außenpolitik überraschend, dass ein Bundesgericht die Gewissensfreiheit eines Soldaten über die militärische Kriegsverwendungsfähigkeit stellt."

"Eine konsequente Kriegsdienstverweigerung stellt aus Sicht der DFG-VK die beste Entscheidung dar die Menschen zur Verhinderung von Kriegen treffen können" führt Monty Schädel aus. Trotzdem sei die Stärkung der Gewissensentscheidung von Soldaten durch ein deutsches Bundesgericht vor dem Hintergrund der jüngsten Bodycount-Äußerungen des Militärministers Struck ein wichtiges Signal. Während Struck volle Leichensäcken aus den weltweiten Einsätzen als zu erwartende Normalität ankündigte, verweist das Gericht gestern auf die Verantwortung jedes einzelnen Soldaten vor seinem Gewissen und macht deutlich auf welchen rechtlichen Grundlagen das bundesdeutsche Militär und jeder einzelne Soldat agieren sollte.

Dass dieses Urteil nicht unbedingt zu erwarten war, zeigen nach Ansicht des DFG-VK Bundessprechers die Erfahrungen der vergangenen Jahre. So wurden Auslandseinsätze der Bundeswehr vom Bundesverfassungsgericht gebilligt, obwohl das Grundgesetz lediglich vorsieht, dass Streitkräfte zur Verteidigung aufgestellt werden. Sämtliche Anzeigen gegen die verantwortlichen deutschen Politiker und Militärs wegen Beteiligung am Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien wurden abgelehnt, obwohl das Grundgesetz die Vorbereitung und Beteiligung an Angriffskriegen untersagt. Auch die Anzeigen die sich gegen eine deutsche Unterstützung des Krieges gegen den Irak richteten wurden bisweilen eingestellt.

Die DFG-VK verbindet mit dem gestrigen Urteil die Hoffnung, dass sich wieder mehr kritische Soldaten gegen die Kriegspolitik der Bundesregierung wenden und ihre eigene Rolle bei der Umrüstung der Bundeswehr zur Kriseninterventionsarmee grundsätzlich hinterfragen, sowie die Beteiligung an den weltweiten Kriegseinsätzen verweigern. Gleichzeitig warnt der DFG-VK Bundessprecher vor übertriebenen Erwartungen. "Wir geben uns nicht der Illusion hin, dass mit diesem Urteil eine grundlegende Kehrtwende in der deutschen Militärpolitik oder bei der friedenspolitischen Grundeinstellung der Mehrheit der Soldaten eingeleitet wird."

"Der sicherste Weg Kriege zu verhindern, ist eine radikale Abrüstung, der Verzicht auf Rüstungsexporte sowie letztlich die Abschaffung der Armeen. Mit der Kampagne "Schritte zur Abrüstung" haben wir hierzu einen gangbaren Weg aufgezeigt, der wegführt von der militärischen Interventionsarmeen und hinführt zu ziviler Konfliktbearbeitung. Soldaten die die Bundeswehr oder ein anderes Militär verlassen wollen, werden bei der DFG-VK immer Unterstützung finden." resümiert der Bundessprecher.