EU-Grundwasserrichtlinie
Grundwasserschutz konsequent verbessern - nicht verwässern
Die Vorsorge vor Verschmutzungen des Grundwassers müsse grundsätzlich Vorrang vor teuren Reinigungsverfahren haben. Eine wirksame Richtlinie müsse zudem konkrete Minderungsziele und Vermeidungsstrategien für alle gewässerbelastenden Schadstoffe enthalten. Dies gelte insbesondere für die Einträge von Nitrat und Pestiziden aus der Landwirtschaft. Im bisherigen Entwurf der Grundwasserrichtlinie sei die zugelassene Nitratbelastung in Höhe von 50 Milligramm pro Liter mindestens um das Doppelte zu hoch. Das Wasser verlöre damit seine natürliche Fähigkeit zur Selbstreinigung. In die neue Richtlinie gehöre auch eine vollständige Liste jener Stoffe, die auf keinen Fall ins Grundwasser gelangen dürften.
Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: "Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser und die Qualität der Grundwasserressourcen sind lebenswichtig und müssen verbindlich garantiert werden. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt das Erreichen eines qualitativ guten Grundwasserzustandes bis spätestens 2015 vor. Zugleich verbietet sie die Verschlechterung der Gewässerqualität. Die in Luxemburg tagenden Umweltminister müssen eine EU-Grundwasserrichtlinie beschließen, die beide Ziele erreicht."
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Am 23. Jun. 2005 unter:
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« Walfangverbot droht doch noch gekippt zu werden
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