Störender Kot
Schwalbenküken von Hausbesitzern getötet
Wer Schwalbennester an seinem Haus zerstöre müsse nach den Bestimmungen des Tierschutz- und des Bundesnaturschutzgesetzes mit Strafverfolgung und empfindlichen Geldbußen rechnen. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Nester während der Brutzeit oder im Winter zerstört würden, wenn die Zugvögel in Afrika sind.
So sei der Besitzer eines Wolfsburger Einkaufszentrums im Mai 2004 vom Oberverwaltungsgericht des Landes Niedersachsen zum Anbringen künstlicher Nisthilfen verurteilt worden, weil er zuvor eine große Anzahl von Schwalbennestern zum Schutz der Hausfassade zerstört habe. Gegen störenden Kot müsse nicht gleich das ganze Nest entfernt werden. Hoft helfe schon die Montage eines Holzbrettes darunter.
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Am 27. Jun. 2005 unter:
justizStichworte:
« Elfenbeinhandel in Afrika blüht weiterhin
Gold soll nicht aus Ausbeutung kommen »

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