Preisklauseln

Verbraucherschützer raten zu Vorsicht bei neuen Heizstrom-Verträgen

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt ehemalige Schleswag-Kunden, voreilig einen neuen Strom-Lieferungsvertrag zu unterschreiben. Ihr jetziger Anbieter E.ON Hanse fordere Kunden mit Alt-Verträgen auf, nachzukommen, bis zum 24. Juni einen neuen Vertrag über die Lieferung von Heizstrom für Nachtspeicheröfen mit abzuschließen. Doch dafür gebe es keinen Grund. E.ON Hanse als Monopolist sei verpflichtet, die Verträge zu erfüllen. Das sei für die Kunden günstig, weil die alten Schleswag-Verträge eine überprüfbare Regelung für Preiserhöhungen enthalte.

Der Abschluss eines neuen Vertrages führt nach Einschätzung der Verbraucherzentrale zu einer Schlechterstellung der E.ON-Kunden. Verbraucher, die kein Interesse am Abschluss des neuen Vertrages hätten, bräuchten nichts zu unternehmen. E.ON Hanse müsse dann zu den Bedingungen des bestehenden Vertrages weiter den Strom für die Elektrospeicherheizungen liefern. Denn als Monopolist von Stromlieferungen für Elektrospeicherheizungen könne E.ON Hanse den bestehenden Vertrag grundsätzlich nicht selbst kündigen. Der Versorger sei verpflichtet, vertragstreue Kunden zu den Bedingungen des alten Vertrages zu beliefern.

Der bisherige Schleswag Sondervertrag für Elektrospeicherheizungen enthalte beispielsweise eine überprüfbare Preisänderungsklausel, die an die Veränderung der behördlich festzustellenden Kohlekosten geknüpft sei. Dies sei für die Kunden vorteilhaft und schütze vor willkürlichen und nicht nachprüfbaren Preiserhöhungen des Versorgers. Der nun von E.ON Hanse geforderte Abschluss eines "Thermostromvertrages" enthalte dagegen eine für Kunden intransparente Preisanpassungsklausel, in der die Parameter für Preisränderungen für die Kunden nicht überprüfbar seien.

Nachtspeicherheizungen sind umstritten, weil sie als besonders ineffiziente Art der Heizung gelten.

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