Glühendheißes Spielzeug
Verbraucherschützer fordern Meldestelle für gefährliche Produkte
Bisher gibt es lediglich ein Internetportal des europäischen Marktüberwachungssystems ICSMS, auf dem Verbraucher die zuständige Behörden ermitteln und per Onlineformular über vermeintlich gefährliche Produkte informieren können. Die vom vzbv geforderte telefonische Meldestelle würde es Verbrauchern erleichtern, unsichere Produkte an die Überwachungsbehörden zu melden.
Aufsehen hatte vor zwei Wochen ein Micky Maus-Heft erregt, dem in Anlehnung an das Schwert der Jedi-Ritter aus der Science-Fiction Saga "Star Wars" ein kleines batteriebetriebenes Leuchtschwert beigelegt war. Nach Angaben des vzbv habe der Herausgeber Egmont Ehapa-Verlag schnell 600.000 verkaufte Micky Maus-Hefte inklusive Leuchtstäbe gemeldet. Doch noch am Abend des ersten Verkauftages hätten besorgte Eltern die Verbraucherzentralen über die Gefährlichkeit des Spielzeugs informiert: Es werde nach Einsetzen der Batterien auch in ausgeschaltetem Zustand glühend heiß, das Plastik schmelze und es entwickle sich Rauch.
Der vzbv habe sich umgehend nach Eingang der ersten besorgten Meldungen an den Verlag gewandt und ihn zum Rückruf des Spielzeugs und zur Warnung der Kunden aufgefordert. Der Verlag habe die Beschwerden in erster Reaktion jedoch als Einzelfälle bezeichnet. Erst nachdem das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit in Berlin sich auf Hinweis des vzbv eingeschaltet hatte, habe sich der Verlag bereiterklärt, in Heft Nummer 26 einen Warnhinweis zu veröffentlichen.
"Bis dahin werden weitere drei Wochen vergehen", kritiserte Edda Müller. Dies sei fahrlässig, wenn man bedenke, dass Tausende Kinder gefährdet seien. Zudem reiche ein Warnhinweis im Micky-Maus-Magazin nicht aus. Der vzbv fordert daher die unverzügliche Veröffentlichung einer Warnmeldung auf der Internetseite des Verlages und eine gut sichtbare Kundeninformation in allen Zeitschriftenverkaufsstellen. Zudem müsse jeder Leuchtstab gegen die Rückerstattung des Kaufpreises zurückgenommen werden.
Auch die Behörde muss sich Kritik vom vzbv gefallen lassen. Diese hätte unverzüglich einen Schnelltest veranlassen müssen, um rasch für Klarheit zu sorgen und eventuell weitere Schutzmaßnahmen einzuleiten, meinen die Verbraucherschützer.
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Am 08. Jun. 2005 unter:
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