Lebensversicherungen
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Versicherungsnehmer
Das Bundesverfassungsgericht stellt in einer ersten kurzen Begründung dar, dass der Wettbewerb um das Produkt Lebensversicherung für die Versicherten nur in beschränkter Weise funktioniere. Ihnen fehlten praktisch realisierbare Möglichkeiten, selbst und eigenständig auf Änderungen der Praxis zu ihren Gunsten hinzuwirken, da die Vertragsbedingungen der Lebensversicherer praktisch nicht verhandelbar seien.
Der Versicherungsnehmer habe keine Chance, einen Versicherungsvertrag mit Überschussbeteiligung so abzuschließen, dass die stillen Reserven jedenfalls teilweise auch ohne Realisierung berücksichtigt und Möglichkeiten der Querverrechnung transparent gemacht und inhaltlich begrenzt würden. Angesichts dessen treffe den Gesetzgeber ein verfassungsrechtlicher Schutzauftrag, dem dieser aber bisher in nicht ausreichender Weise nachgekommen sei.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte Edda Müller vom Bundesverband der Verbraucherzentralen das Urteil. Es zeige, dass viele Praktiken der Versicherungsunternehmen nicht nur verbraucherfeindlich, sondern sogar verfassungswidrig seien. "Der Abbau von Intransparenz, die Schaffung von Vergleichbarkeit und der Schutz der Verbraucher vor falschen und überteuerten Policen muss eine der ersten Aufgaben einer neuen Bundesregierung sein", so Edda Müller.
Die Legislative hat bis zum 31. Dezember 2007 Zeit, die vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Mängel zu beheben.
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Am 26. Jul. 2005 unter:
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