Zurückfordern möglich

Praxisgebühr soll oft zu Unrecht kassiert werden

Die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro wird nach einem Test des ARD-Verbrauchermagazins "Plusminus" bei Frauenärzten häufig zu Unrecht erhoben. Obwohl Krebsvorsorgeuntersuchungen und ein dazugehöriges Beratungsgespräch von der Praxisgebühr befreit seien, werde in zahlreichen Frauenarztpraxen den Patientinnen die Gebühr in Rechnung gestellt, berichtet das Magazin. Gegen die gesetzliche Regelung verstießen beim Test insgesamt 28 von 30 Frauenarztpraxen.

Bereits vor einem Jahr hatte das TV-Magazin bei einem gleichen Test ähnliche Erfahrungen gemacht. Die Abrechnungen der damaligen Testpatienten belegen, dass die Ärzte die zehn Euro Praxisgebühr kassiert und an die Kassen weitergeleitet hatten, aber gleichzeitig weitere Beratungsleistungen, die nicht zur Krebsvorsorge gehörten, abgerechnet hatten.

Das Gesundheitsministerium forderte die Ärzteorganisationen auf, bei ihren Mitgliedern darauf hinzuwirken, dass diese das gesetzwidrige Verhalten "endgültig" abstellen. Es sei nicht tragbar, dass anderthalb Jahre nach dem Start der Gesundheitsreform Ärzte immer noch zu Unrecht die Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchungen kassierten. Frauen, von denen die Praxisgebühr zu Unrecht verlangt wurde, können diese zurückfordern, hieß es.

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