NATO-Krieg gegen Jugoslawien
Gericht entscheidet über Schadenersatz für NATO-Luftangriff
In erster Instanz waren die Kläger vor dem Landgericht Bonn gescheitert. Die 1. Zivilkammer sah für die von den Klägern erhobenen Ansprüche weder im Völkerrecht noch im deutschen Staatshaftungsrecht eine rechtliche Grundlage. Normen des Völkerrechts, nach denen einzelnen Bürgern Ansprüche gegen andere Staaten zustünden, existierten nicht.
Das Gericht hatte sich für zuständig erklärt, weil das Verteidigungsministerium während des Kosovo-Krieges in Bonn seinen Sitz hatte. Gegen die Entscheidung der Bonner Richter hatten die Kläger vor dem Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt.
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Am 27. Jul. 2005 unter:
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