Revision zugelassen
Kein Schadenersatz für Opfer von NATO-Luftangriff
Die Gruppe aus Serbien hatte die Bundesrepublik auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von mindestens 535.000 Euro verklagt. Bei den Klägern handelt es sich um 17 Schwerverletzte des Angriffs sowie 18 Hinterbliebene der bei dem Bombardement getöteten 10 Menschen.
Der Luftangriff hatte auf Grundlage eines NATO-Beschlusses beim damaligen Kosovo-Konflikt stattgefunden. Dieser Krieg wurde von der Friedensbewegung und von verschiedenen Völkerrechtlern als verfassungs- und völkerrechtswidriger Angriffskrieg oder auch als "NATO-Krieg gegen Jugoslawien" bezeichnet.
Die Kläger hatten der Bundesregierung vorgeworfen, ihr Vetorecht in den NATO-Gremien gegen die Auswahl der Brücke als Angriffsziel nicht ausgeübt und zudem den Angriff durch eigene Streitkräfte unterstützt zu haben. Damit habe sie gegen die Vorschriften des Genfer Protokolls zum Schutz von Zivilpersonen verstoßen.
Zwar sollen deutsche Flugzeuge an dem Raketenangriff auf die Brücke nicht unmittelbar beteiligt gewesen sein. Ob sie durch Aufklärung, Begleit- oder Luftraumschutz Unterstützung erbrachten, war zwischen den Parteien allerdings umstritten. Die Bundesregierung hatte die Verantwortung für den Vorfall stets zurückgewiesen.
Die Brücke der 4000 Einwohner zählenden Stadt Varvarin war am 30. Mai 1999 von zwei NATO-Kampfjets bombardiert worden. Zum Zeitpunkt des Angriffs befanden sich auf der Brücke Zivilisten. In geringer Entfernung feierten zudem mehrere tausend Menschen das Dreifaltigkeitsfest der Orthodoxen Kirche.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Da die Frage der Anwendbarkeit des Amtshaftungsrechts auf Handlungen im Rahmen bewaffneter Konflikte höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde, ließ der Berufungssenat die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
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