Bürgerbegehren
"Mehr Demokratie" fordert bayerische Zustände in Baden-Württemberg
Das neue Gesetz zu Bürgerbegehren senkt das erforderliche Zustimmungsquorum von 30 auf jetzt 25 Prozent und verlängert die Einreichungsfrist für ein Bürgerbegehren von vier auf sechs Wochen.
Allerdings gibt es nun statt einer Positivliste, in der festgelegt ist, zu welchen Themen ein Bürgerentscheid durchgeführt werden darf, eine Negativliste. Diese bestimmt, dass Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene unter anderen "nicht stattfinden über" die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte sowie die Bauleitpläne örtlichen Bauvorschriften.
Die Bundesvorstandssprecherin Claudia Nierth kritisiert die letzte Bestimmungen, denn: „Zu Bebauungsplänen – dem Top-Thema für Bürgerentscheide – konnten die Gemeinderäte bisher Abstimmungen zulassen. Jetzt sind sie generell tabu.“
Mehr Demokratie wird die Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag des Volksbegehrens kurz nach der Bundestagswahl im Herbst starten. Grundlage ist ein Gesetzentwurf, der von SPD und Grünen zuvor schon im Landtag eingebracht, dort aber abgelehnt worden war. Er orientiert sich stark an den als sehr bürgerfreundlich geltenden bayerischen Mitbestimmungsrechten.
Baden-Württemberg war 1955 das erste Bundesland, das den Bürgern auf kommunaler Ebene Mitbestimmungsrechte einräumte. Wegen der extrem hohen Hürden blieb die Praxis allerdings dürftig.: Im Jahr 2004 fanden in den 1111 Städten und Gemeinden des Landes gerade einmal sechs Bürgerbegehre n und vier Bürgerentscheide statt.
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Am 29. Jul. 2005 unter:
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