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Klage Hoffmanns gegen vorgezogene Neuwahl in Karlsruhe eingetroffen

"Fingierte" Vertrauensfrage

Im Streit um die vorgezogenen Neuwahlen zum Bundestag ist jetzt das Bundesverfassungsgericht am Zug. Die angekündigte Organklage der SPD-Bundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann gegen die Auflösung des Bundestages traf am Freitagmorgen per Bote beim Gericht ein, wie Gerichtssprecherin Dietlind Weinland in Karlsruhe mitteilte. Die Klage des Grünen-Abgeordneten Werner Schulz soll "voraussichtlich am Montag" eingereicht werden, wie sein Büroleiter mitteilte.

Unterdessen wurde bekannt, dass das an den Bundespräsidenten übergebene Dossier des Kanzleramtes zur Vertrauensfrage offenbar weniger brisant ist als von vielen angenommen. Die 235-seitige Dokumentation enthalte "keine einzige Drohung mit Austritten oder Gegenstimmen bei Gesetzesvorhaben", berichtete das ARD-Hauptstadtstudio in Berlin. Die Sammlung war auf Bitten des Bundespräsidialamtes erstellt worden und sollte den Nachweis erbringen, dass die Mehrheit des Kanzlers in der rot-grünen Koalition nicht mehr gesichert ist.

Am häufigsten sei in dem einschlägigen Abschnitt der neue Spitzenkandidat der Linkspartei, Oskar Lafontaine, zitiert, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio. Als einziger potenzieller Abweichler in den Regierungsfraktionen werde der SPD-Abgeordnete Ottmar Schreiner erwähnt, der in einem "Spiegel"-Interview eine Frage nach seinem Austritt offen lasse.

In einer Antwort auf neun Fragen des Bundespräsidialamtes, die dem ARD-Hauptstadtstudio gleichfalls vorlägen, komme das Kanzleramt zu der Einschätzung, dass die Pressedokumentation "die Gefährdung" der bisherigen parlamentarischen Mehrheit "belegt". Für den Staatsrechtler Wolf-Rüdiger Schenke, dem Rechtsvertreter von Schulz, belegt das Dossier hingegen "nur eine in Volksparteien übliche Kritik an der Regierungspolitik des Kanzlers".

Schulz sieht die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) als fingiert an. Der Artikel 68 des Grundgesetzes, der es dem Kanzler ermöglicht, die Vertrauensfrage zu stellen, sei "vorsätzlich missbraucht" worden, betonte der Grünen-Politiker am Freitag. Für ihn sei nicht ersichtlich, dass die Koalition keine Mehrheit mehr habe. Im Gegenteil habe Schröder "nach wie vor das Vertrauen der Koalitionsabgeordneten". Schließlich sei "bislang nicht eine Abstimmung, die die Kanzlermehrheit benötigt, verloren gegangen".

Auch Hoffmann hält die Anordnung Köhlers zur Auflösung des Bundestags für verfassungswidrig, weil die von Schröder am 1. Juli absichtlich verlorene Vertrauensfrage "unecht" gewesen sei.

Der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) meint dagegen, die Entscheidung Köhlers werde Bestand haben. "Ich halte seine Begründung für tragfähig", sagte Platzeck. Aus seiner Sicht kann das Verfassungsgericht kaum zu einer anderen Einschätzung kommen als Bundestag, Bundeskanzler und Bundespräsident.

Die 61-seitige Klage Hoffmanns wird nun an den Zweiten Senat und dort an das Dezernat des Berichterstatters in dem Verfahren, Richter Udo di Fabio, weitergeleitet. Voraussichtlich wird "rasch" ein Termin zur mündlichen Verhandlung bekannt gegeben. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Focus" ist gerichtsintern der 10. August als Datum für die Anhörung vorgesehen. Mit dem Urteil wird erst für Ende August gerechnet.