Elektrohersteller müssen Altgeräte zurücknehmen und entsorgen
Müll
Das Umweltbundesamt (UBA) ist nach eigenen Angaben laut Elektrogesetz die zuständige Behörde für die Registrierung der Hersteller und für das Erteilen der Anordnungen zum Abholen der Altgeräte von den kommunalen Sammelstellen.
Die hoheitlichen Aufgaben seien im Juli 2005 an die von den Herstellern gegründete "Gemeinsame Stelle", die "Stiftung Elektro-Altgeräte Register" (EAR), übertragen worden. Diese Kooperation ist für die Behörde ein Schritt in Richtung Entbürokratisierung.