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Privatisierung der Flugsicherung beschlossen

"Im Interesse des Wettbewerbs"

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung beschlossen. Damit werden die Voraussetzungen für eine Kapitalprivatisierung der bislang bundeseigenen Deutschen Flugsicherung (DFS) geschaffen, teilte Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe nach der Kabinettssitzung mit. Die Bundesregierung leiste so einen maßgeblichen Anteil zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland im Rahmen der Initiative Luftverkehr. "Mit diesem Gesetz verbessern wir die Konkurrenzfähigkeit der DFS innerhalb Europas, gerade im Hinblick auf die zu erwartende Konsolidierung der europäischen Flugsicherung", sagte der Verkehrsminister zur Begründung. "Zudem steigen damit auch die Chancen, die Leistungsfähigkeit und Effizienz der DFS auf höchstmöglichem Niveau zu erhalten."

Die Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung sehe eine maximale Höhe von bis zu 74,9 Prozent der Geschäftsanteile vor. Der Bund behält nach Auffassung der Bundesregierung "umfassende Überwachungs- und Durchgriffsrechte gegenüber der privatisierten Gesellschaft." Damit werde gewährleistet, dass man auch weiterhin den Verpflichtungen im Bereich des Verkehrs und der Landesverteidigung nachkommen könne.

Mit dem Gesetzentwurf würden darüber hinaus Anpassungen des nationalen Rechts an die Vorgaben der Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zum einheitlichen europäischen Luftraum und über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten vorgenommen. Diese Anpassungen bedingten insbesondere auch die Errichtung einer neuen Aufsichtsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Diesem Amt würden durch das Gesetz alle Aufsichts- und Regulierungsaufgaben im Bereich der Flugsicherung übertragen.

Darüber hinaus erhalte es die Befugnis, künftig private Flugsicherungsorganisationen mit der Wahrnehmung von Flugsicherungsaufgaben zu beleihen.

Da die Vorschriften für die Flugsicherung komplex seien, würden sie zukünftig in einem eigenen neuen Flugsicherungsgesetz zusammengefasst. Dieses Gesetz werde die Grundlage für die Flugsicherungstätigkeit in Deutschland darstellen und Basis sein für weitere Verordnungen, die Einzelfragen der Flugsicherung im Detail regeln würden.

Das Gesetz sehe außerdem vor, dass auch künftig der gesamte für die Flugsicherung erforderliche Aufwand über Flugsicherungsgebühren abgedeckt werde. Die Flugsicherungsgebühren würden jedoch in Zukunft "im Interesse der Luftraumnutzer und des Wettbewerbs" an bestimmte Effizienzfaktoren und Maßgrößen gekoppelt.

"Diese gesetzlichen Vorgaben und insbesondere die durch die Kapitalprivatisierung der DFS zu erwartenden Effizienzsteigerungen" lassen nach Auffassung der Bundesregierung erwarten, "dass es zu Kostensenkungen für die Luftverkehrswirtschaft kommen wird".