Kontrolle von Handelsschiffen
Bundeswehr setzt Überwachung am Horn von Afrika fort
Nach Angaben der deutschen Marine "schützen" die deutschen Einheiten in der TASK FORCE 150 gemeinsam mit "Koalitionskräften" aus den USA, Frankreich, Italien, Großbritannien und Pakistan die Seeverbindungslinien im Operationsgebiet Rotes Meer mit dem Bab el Mandeb, Golf von Aden, Arabischen See, dem Golf von Oman bis hin zur Straße von Hormus. "Der Auftrag gliedert sich auf in die drei Komponenten Identifikation, Überwachung und Aufklärung. Der Seeverkehr am Horn von Afrika wird möglichst umfassend beobachtet und dokumentiert. Ziel ist es, den Transport von Personen und Gütern (z.B. Waffen, Munition, Drogen) zu unterbinden, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus dienen."
Der deutsche Einsatzverband habe das Recht auf Kontrolle von Handelsschiffen bei begründetem Verdacht auf Unterstützung des Terrorismus. "Zur Überprüfung von Mannschaft, Ladung und Papieren geht ein dafür speziell ausgebildetes Kommando an Bord verdächtiger Schiffe. Diesen Vorgang nennt man Boarding." Bei "eindeutigen Beweisen" für die Unterstützung terroristischer Organisationen oder Aktionen sind laut Marine auch Zwangsmaßnahmen, wie etwa die Umleitung in Häfen zur weiteren Untersuchung von Schiff und Besatzung möglich.
Die Bestimmungen dafür seien im Einzelnen in den so genannten Rules of Engagement (Einsatzregeln) festgelegt, die der Geheimhaltung unterliegen.
Die Führung der Operation "Enduring Freedom" liege beim amerikanischen Regionalkommando USCENTCOM, dessen Hauptquartier in Tampa/Florida untergebracht ist. Befehlshaber ist der amerikanische General Tommy R. Franks. Die Bundeswehr ist im Hauptquartier von USCENTCOM mit einem Verbindungskommando vertreten.
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Am 10. Aug. 2005 unter:
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