Bundestagswahl
Landeswahlleiter wollen offenbar Zulassung der Linkspartei empfehlen
Die beiden Richter hatten in einem Zeitungsartikel argumentiert, die Listen der Linkspartei mit bis zu 25 Prozent WASG-Kandidaten sei eine nach dem Parteiengesetz unzulässige Listenverbindung, um die Fünf-Prozent-Hürde zu umgehen.
Diese Meinung vertritt auch der Bonner Staatsrechtler Werner Löwer. Er kündigte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio an, eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Deutschen Bundestag einzulegen, falls die Linkspartei zugelassen werde. Für eine weitere Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht braucht ein Wahlberechtigter 100 Unterschriften.
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Am 12. Aug. 2005 unter:
justizStichworte:
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