CDU für Umverteilung
Bremen will vor Bundesverfassungsgericht klagen
Bremen bekam von 1994 bis 2004 über Sonderzuweisungen des Bundes rund acht Milliarden Euro als Hilfe, um seine extreme Haushaltsnotlage zu beseitigen. Die Verschuldung des kleinsten Bundeslandes stieg in den vergangenen Jahren dennoch an.
Bremen habe während der zehnjährigen Sanierungszeit alle Auflagen erfüllt, betonte Röwekamp. Bremen habe aber als einziges unter den Bundesländern heute weniger steuerabhängige Einnahmen als 1993. Dies sei eine wesentliche Ursache dafür, dass Bremen die in der Landesverfassung festgeschriebene Kreditobergrenze erheblich überschreite.
Forderung nach Teilentschuldung
Röwekamp sagte, Bremen hoffe mit der Klage auf eine Änderung im Länderfinanzausgleich, der das Bundesland benachteilige. Vorstellbar sei, dass der Finanzausgleich sich nicht auf die Einwohnerzahl, sondern auf die Wirtschaftskraft bezieht. Hilfreich wäre zudem eine Teilentschuldung, weitere laufende Hilfen über Sonderzuweisungen oder Investitionshilfen.
Bremen will auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit dem ebenfalls finanzschwachen Saarland in der nächsten Woche über die Situation beraten.
Berlin klagt ebenfalls in Karlsruhe auf mehr Bundeshilfen. Mit der mündlichen Verhandlung wird im Herbst, mit einem Urteil im Frühjahr 2006 gerechnet.
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Am 16. Aug. 2005 unter:
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« "Wachsende Schulden - wachsende Geldvermögen – wachsende Spannungen"
Hamburger Reeder fordert höhere Besteuerung von Vermögen »
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