Preiserhöhungen
Verbraucherzentralen wollen gemeinsam mit Verbrauchern gegen Gaspreise klagen
Verausgegangen waren Unterstützungsaktionen der Verbraucherschützer, sowohl auf dem Strom- als auch dem Gassektor. Die Kunden sollten sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch berufen und unangemessen scheinende Preiserhöhungen nicht bezahlen. Nun empfehlen die Verbraucherschützer Brandenburgs in Sachen Gas aber den Klageweg. Ein Schwebezustand über die Rechtmäßigkeit der Preisforderungen sei dem Verbraucher nicht zuzumuten, hieß es in der Begründung.
Die Verbraucherzentrale plant nach eigenen Informationen, in einem solchen Verfahren die Interessen möglichst vieler Verbraucher zu vertreten. Damit könnten die Kosten für den Einzelnen gering gehalten werden.
Die Verbraucher haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein Recht darauf zu erfahren, ob Preise und Preiserhöhungen gerechtfertigt seien. Wenn erst durch Klagen herausgefunden werden müsse, ob die Preise tatsächlich angemessen sind, dann sollten die Verfahrenskosten dem Versorgungsunternehmen auferlegt werden.
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Am 16. Aug. 2005 unter:
verbraucherschutzStichworte:
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