Verwaltungsgericht Stuttgart
Türkin darf wegen Ehrenmord-Drohung nicht abgeschoben werden
Das Gericht folgte in seiner Entscheidung den Angaben der Frau. Demnach wurde der Türkin von ihrem Vater aus Gründen der Familienehre ihre Ermordung angedroht. Die Frau war den Angaben zufolge mit 16 Jahren von ihren Eltern mit einem zehn Jahre älteren, schwer behinderten Mann zwangsverheiratet worden. Da der deutsche Staatsangehörige türkischer Abstammung gewalttätig gewesen sein soll, trennte sie sich nach wenigen Jahren gegen den Willen ihrer Familie von ihm.
Nach Auffassung der Richter ist von einem besonderen Härtefall auszugehen. Die Frau dürfe deshalb nicht abgeschoben werden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
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Am 18. Aug. 2005 unter:
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