"Attentatsbeihilfe nicht erwiesen"
El Motassadeq zu sieben Jahren Haft verurteilt
El Motassadeq nahm das Urteil weitgehend regungslos zur Kenntnis. Während der Urteilsbegründung schüttelte der 31-Jährige mehrmals den Kopf. El Motassadeqs Verteidiger Ladislav Anisic kündigte an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen. Er wertete die Entscheidung aus Sicht der Verteidigung als halben Erfolg.
In einem ersten Prozess war der Marokkaner im Februar 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2004 wegen fehlerhafter Beweiswürdigung jedoch aufgehoben und den Fall an das Hamburger Gericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
Richter: "Große Schwierigkeiten bei der Wahrheitsfindung"
Richter Ernst-Rainer Schudt begründete das Urteil damit, dass die islamische Ideologie des Angeklagten "den Schlüssel" für den Tatbestand der Mitgliedschaft dargestellt habe. Schudt sprach von mehreren großen Schwierigkeiten bei der Wahrheitsfindung, unter anderem habe es ein "schwarzes Loch" gegeben, weil sich insbesondere die US-amerikanischen Behörden zunächst geweigert hätten, Aussagen von Terrorverdächtigen preiszugeben.
Das Bild der Indizien zeige El Motassadeq als Mitglied einer terroristischen Vereinigung, "aber nicht als Gehilfen der Morde vom 11.9.", sagte Schudt. Der Verurteilte sei "eher ein Mitläufer". Als belastend für den Angeklagten wertete das Gericht dessen Aufenthalt in einem Ausbildungslager der Al-Qaida in Afghanistan. Als entlastend sahen die Richter, dass El Motassadeq von der Al-Qaida-Führung nicht als geeignet für Anschläge eingestuft wurde. "Unser Eindruck ist, dass der Angeklagte für solche Einsätze zu weich war."
Bundesinnenminister Otto Schily begrüßte das Urteil vom Freitag. Damit sei "ein klares Zeichen" für die Entschiedenheit des Rechtsstaates im Kampf gegen den Terrorismus gesetzt worden.
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Am 19. Aug. 2005 unter:
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