Regulierungsbehörde für Energie nimmt Arbeit auf
Neues Energiewirtschaftsgesetz laut Verbraucherzentrale "besser als gar keins"
So hätten Verbraucherschützer keine Möglichkeit, bei der Bundesnetzagentur die Einleitung eines Verfahrens zu beantragen, wenn Verbraucherinteressen verletzt würden. Unklar sei nach wie vor, ob die Agentur die Tarife der Energieversorger prüfe und bestätige. "Das wäre ein richtiges Signal für die Verbraucher", meint Hartmut Müller, Fachreferatsleiter bei der Verbraucherzentrale.
Als Erfolg werteten die Verbraucherschützer hingegen, dass im Gesetz ein Vorschlag des Bundes der Energieverbraucher aufgenommen worden sei. Die Anbieter seien nun verpflichtet, die Energieversorgung möglichst verbraucherfreundlich und effizient zu gestalten. Dort heißt es in § 1 Absatz 1: "Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leistungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas."
"Das heißt, bei der Versorgung der Verbraucher darf nicht nur der unternehmerische Gewinn im Vordergrund stehen", interpretiert die Verbraucherzentrale Brandenburg den Gesetzestext. Die Verbraucherzentrale habe nun eine Handlungsgrundlage und werde Verbraucher über ihre Rechte und deren Durchsetzung aufklären, versprach Verbraucherschützer Müller.
Die Bundesnetzagentur war bisher unter dem Namen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bekannt.
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