Organklage "unzulässig"

Verfassungsgericht verwirft Neuwahl-Klage von ÖDP und Familien-Partei

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Familien-Partei Deutschlands und der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) gegen die vorgezogene Bundestagswahl am 18. September abgewiesen. Der Zweite Senat verwarf die Organklage am Dienstag als "unzulässig".

Sie richtete sich gegen die Bundestagsauflösung und das Unterschriftenquorum, das für die Teilnahme an der Wahl erforderlich ist. Die Parteien sahen ihren Anspruch auf Chancengleichheit verletzt, weil ihnen wegen der verkürzten Fristen die Zeit fehle, ausreichend Unterstützungsunterschriften zu sammeln.

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