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Verteidigung von El Motassadeq beantragt Revision beim BGH

"Urteil unverständlich"

Die Verteidigung des im Hamburger Terroristenprozess zu sieben Jahren Haft verurteilten Marokkaners Mounir El Motassadeq hat am Montag Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Außerdem stellte sie einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehl gegen den 31-Jährigen, wie sein Anwalt Ladislav Anisic sagte.

El Motassadeq war nach einem gut einjährigen Revisionsprozess am vergangenen Freitag vom Hanseatischen Oberlandesgericht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Dass sich der 31-Jährige im Zusammenhang mit den Attentaten des 11. September 2001 in den USA der Beihilfe schuldig gemacht hat, sah das Gericht nicht als erwiesen an. Der Marokkaner war sofort in Haft genommen worden.

Die Verteidigung hatte das Urteil kritisiert. Der Spruch sei "unbefriedigend und insgesamt unverständlich", sagte Anisic am Montag. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, hätte selbst eine Verurteilung zur Höchststrafe von 15 Jahren eher nachvollziehen können, so der Anwalt. Mit dem jetzigen Urteil aber stehe es wie um das berühmte Glas Wasser und die Frage, ob dieses halb voll oder halb leer sei.

Den Antrag um Aufhebung des Haftbefehls begründete der Anwalt damit, dass die Verteidigung keine Fluchtgefahr sehe. El Motassadeq sei sich bewusst, dass er selbst die sieben Jahre nicht mehr voll absitzen müsse. "Er ist anwaltlich beraten, stets ordentlich zur Verhandlung erschienen, hat schon zwei Jahre und vier Monate hinter sich und ist ein armer Mann, der nicht mal das Geld für Flugtickets hätte", sagte Anisic.

Außerdem sei die Ehe mit seiner russischen Frau, mit der er zwei Kleinstkinder habe, intakt. Und der 31-Jährige gehe davon aus, dass er ohnehin bald abgeschoben werde, wie dies die Ausländerbehörde ja bereits bekundet habe. "Er hat also keinen Grund zu Flucht, zumal er unbedingt freigesprochen werden will, da er selbst sagt, er sei kein Terrorist", betonte der Verteidiger.

In einem ersten Prozess war der Marokkaner im Februar 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH im März 2004 wegen fehlerhafter Beweiswürdigung jedoch aufgehoben und den Fall an das Hamburger Gericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Im jetzigen Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft erneut die Höchststrafe von 15 Jahren gefordert.