"Förderkreis Heer"
Ex-Generäle dürfen nach Karenzzeit im Ruhestand für Rüstungslobby arbeiten
"Die entgeltliche Wahrnehmung einer solchen Tätigkeit durch pensionierte Bundeswehrangehörige ist in den ersten fünf Jahren nach dem Eintritt in den Ruhestand grundsätzlich unzulässig, soweit die vorherige dienstliche Tätigkeit die Einflussnahme auf Rüstungsvorhaben ermöglichte", zitiert das Blatt aus dem Schreiben.
Bei unentgeltlicher Tätigkeit sei es "wünschenswert", dass "zur Vermeidung auch nur des Anscheins von Interessenkollisionen künftig eine entsprechende Karenzzeit beachtet würde".
Förderkreis Heer: Offiziere, Politiker und Vertreter der Rüstungsindustrie
Das Schreiben von Biederbick bringt laut "Welt" den "Förderkreis Heer" in Schwierigkeiten. Dem in Bonn und Berlin tätigen Verein gehören offenbar aktive und ehemalige Offiziere, Bundestagsabgeordnete und hochrangige Vertreter der deutschen Rüstungsindustrie an.
Im Mitgliederverzeichnis fänden sich Firmenvertreter unter anderem von Rheinmetall, Krauss-Maffei-Wegmann, der DaimlerChrysler-Beteiligungsgesellschaft EADS, Diehl und Renk. Der Förderkreis Heer wolle "all denen ein Forum zur Zusammenarbeit sein, die sich aktiv und umfassend der Sache des Heeres verpflichtet fühlen", heiße es in einer Selbstdarstellung des Vereins. Betroffen seien aber auch andere Organisationen im Wehrwirtschaftsbereich, in denen sich ehemalige Bundeswehrangehörige engagierten.
Präsident des Förderkreises Heer sei seit drei Jahren der frühere Generalmajor Werner Widder, der sein Amt gar nicht mehr weiterführen dürfe. Widder scheide aber im September auf eigenen Wunsch aus.
Sein Nachfolger solle der frühere stellvertretende Heeresinspekteur Manfred Dietrich werden. Es sei aber fraglich, ob Dietrich ein bezahltes Amt antreten dürfe. Die Führung des Förderkreises wolle sich auf einer Sitzung am 21. September mit der neuen Lage befassen.
Der Vizepräsident des Förderkreises, der FDP-Bundestagsabgeordnete Günther Nolting, sagte, er sei daran interessiert, "daß wir zu einem juristisch einwandfreien und unanfechtbaren Ergebnis kommen".
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