Leipzig
Anwohner scheitert mit Klage gegen Jüdisches Gemeindezentrum
Der Erste Senat des OVG urteilte, bei dem Viertel, in dem das Zentrum in einem ehemaligen Altenheim errichtet werden soll, handele es sich nicht um ein reines Wohngebiet. Daher greife ein Gemeindezentrum nicht in den prägenden Charakter des Stadtgebiets ein. Zudem seien in der Baugenehmigung zahlreiche Auflagen festgelegt worden, die die Rechte der Anwohner ausreichend gewährten. Eine Revision ließen die obersten sächsischen Verwaltungsrichter nicht zu.
Die Anwälte des Klägers erklärten, sie wollten das schriftliche Urteil abwarten und dann über Rechtsmittel beraten. Laut OVG ist aber nur eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision möglich.
Der Vorsitzende der Israelitischen Religionsgemeinde Leipzig, Küf Kaufmann, äußerte sich nach der Verkündung des Urteils erleichtert. Mit dem Bau des rund 3,8 Millionen Euro teuren Zentrums für bis zu 300 Besucher solle noch im Herbst begonnen werden.
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Am 25. Aug. 2005 unter:
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