Privatisierungs-Entscheidung
Kölner Ex-SPD-Fraktionschef wegen Bestechlichkeit vor Gericht
Der heute 55-Jährige soll 1999 von dem Entsorgungsunternehmer Helmut Trienekens zwei Spenden in Höhe von umgerechnet 75.000 Euro für die Kölner SPD in bar und ohne Quittung entgegengenommen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich Trienekens mit dem Geld das Wohlwollen Rüthers bei der anstehenden Abstimmung im Stadtrat über die Teilprivatisierung der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) erkaufen wollte.
Zum Auftakt des Verfahrens räumte Rüther zwar die illegale Annahme der Spende ein. Den Vorwurf der Bestechlichkeit wies er aber zurück. Die Spende von Trienekens, der von einer Quittung habe absehen wollen, sei allein zur Finanzierung des damaligen Kommunalwahlkampfs des seinerzeit amtierenden Oberstadtdirektors Joachim Heugel (SPD) gedacht gewesen.
Bei Gericht stießen Rüthers Ausführungen auf Zurückhaltung. Nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters Martin Baur sei davon auszugehen, dass Trienekens mit der Spende ein "konkretes Anliegen" verbunden habe. Dagegen wandte Rüthers Verteidigung ein, mögliche Absichten Trienekens könnten nur Gegenstand von Spekulationen sein, da der Unternehmer selbst nicht als Zeuge geladen sei.
Das Urteil in dem auf nur zwei Tage angesetzten Verfahren gegen Rüther wird am Donnerstag erwartet. In dem vorangegangenen Korruptionsprozess, bei dem es um die Zahlung von Schmiergeldern beim Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage ging, war Rüther im Mai 2004 freigesprochen worden.
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Am 29. Aug. 2005 unter:
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