Bundesverwaltungsgericht
Abschiebung "auf Vorrat" ist unzulässig und überflüssig
Geklagt hatte eine Afrikanerin, die im Juli 2000 von der Polizei wegen illegalen Aufenthaltes in Abschiebehaft genommen worden war. Das Bundesamt für Migration kündigte nach einem abgelehnten Asylantrag der Frau die sofortige wie auch eine weitere Abschiebung bei erneuter unerlaubter Einreise an.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als Vorinstanz hielt diese Androhung auf Vorrat für rechtswidrig, die Leipziger Bundesrichter schlossen sich diesem Urteil jetzt an.
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Am 30. Aug. 2005 unter:
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