Ohne Wehretat
Robbe schlägt Bundesstiftung zur Entschädigung von Radar-Strahlenopfern vor
Von 1950 eingegangenen Anträgen wurden bis Ende 2004 allerdings erst 430 positiv beschieden; mehr als 1100 Anträge wurden dagegen abgelehnt. Nach Angaben Robbes koste die Einzelfallprüfung sehr viel Zeit, zudem sei die Entschädigung für NVA-Opfer rechtlich "nicht optimal geregelt", da die Bundeswehr keine Rechtsnachfolgerin der DDR-Armee sei.
Zur Finanzierung der Stiftung soll nach Auffassung des Wehrbeauftragten "unter keinen Umständen" der Wehretat herangezogen werden. Dies sei vielmehr eine "gesamtstaatliche Aufgabe".
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Am 30. Aug. 2005 unter:
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Bischöfe fordern Reform des Sozialstaats »

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