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Gesetzesänderungen zum 1. September 2005

Neue Rechtsakte

Zum 1. September erhöht sich die Steuer je Zigarette um 1,2 Cent. Damit tritt die dritte Stufe der Tabaksteuererhöhung in Kraft, nachdem bereits zum 1. März und zum 1. Dezember 2004 die Steuer um jeweils 1,2 Cent pro Zigarette angehoben wurde. Die Anhebung gilt auch für Zigarren, Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak.

Auch das Bundesreisekostenrecht ändert sich. Ziel der Neufassung ist nach Angaben der Regierung die "Verwaltungsvereinfachung". Die Unterscheidung von Dienstreisen und Dienstgängen wird aufgehoben und damit bisher unterschiedliche Arten der Reisekostenvergütung abgeschafft. Auch müssen künftig keine Belege mehr eingereicht, dafür aber beim Dienstreisenden befristet aufbewahrt werden. Die Ausschlussfrist (Abrechnung der Dienstreise) wird reduziert auf 6 Monate (vorher 1 Jahr). Bei Bahnfahrten können künftig alle Beschäftigten alle Zugarten nutzen.

Mit einer neuen Verordnung über Deponieabfälle werden, so jedenfalls die Bundesregierung, strengere und bundeseinheitliche Auflagen für den Einsatz von "Abfällen zur Verwertung" auf Deponien eingeführt. Ihre Verwendung ist nur dann zulässig, wenn nach wirtschaftlicher Betrachtung der Hauptzweck der Maßnahme in der Nutzung des Abfalls und nicht in der Beseitigung des Schadstoffpotenzials besteht.

Die zum 1. September in Kraft tretende Verordnung zu Diabtetes enthält eine Aktualisierung der Anforderungen an so genannte Disease-Management-Programme (DMP) für Diabetes mellitus Typ 2. Entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wurden unter anderem Therapieziele und die Empfehlungen zur medikamentösen Therapie aktualisiert.