Linkspartei & WASG

Ehemalige Verfassungsrichter sehen bei Linkspartei unzulässige Kooperation

Die neue Linkspartei und die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) umgehen mit ihrer Kooperation nach Ansicht der ehemaligen Verfassungsrichter Karin Graßhof und Hans H. Klein Bestimmungen des Wahlgesetzes. Formal hätten beide Parteien bei der Kandidatenaufstellung zwar darauf geachtet, dass man nicht von einer unzulässigen Listenverbindung sprechen könne, schreiben die Verfassungsjuristen in einem vorab veröffentlichten Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". "Es soll aber genau das erreicht werden, was mit dem Verbot von Listenvereinigungen verhindert werden soll. Der Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten, die das Wahlrecht eröffnet, ist offenkundig", argumentierten sie.

Die Wähler wüssten auch nicht, ob die Kooperation nach der Wahl fortgesetzt werden solle, ob also eine gemeinsame Bundestagsfraktion gebildet würde, schreiben Graßhof und Klein weiter. "Bei diesem Vorgehen handelt es sich ersichtlich nicht darum, dass nur im Einzelfall Bewerber einer anderen Partei, der WASG, auf den - wie es heißt, offenen - Listen der Linkspartei kandidieren sollen", erklärten sie. Die Zusammenarbeit beider Parteien habe den alleinigen Zweck, der eigens umbenannten PDS Wähler aus dem Westen zuzuführen.

"Das Missbrauchsvirus infiziert alle Listen der Linkspartei", meinen die beiden ehemaligen Verfassungsrichter. Deshalb müssten die Landeslisten von den Landeswahlleitern zurückgewiesen werden. Sie entsprächen nicht den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes. Bei einer späteren Wahlprüfung, die mit Sicherheit zu erwarten sei, müsste die Wahl ansonsten für ungültig erklärt werden.

Bundeswahlleiter Johann Hahlen hatte in der vergangenen Woche erklärt, es sei "durchaus möglich", dass die Linkspartei in einigen Ländern Probleme bekommen könnte. Es seien nur "homöopathische Dosen" an WASG-Mitgliedern auf den Listen der in Linkspartei umbenannten PDS zulässig.

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