Rechtsstaat
Harte Diskussionen über vorbeugende Sicherungshaft
Schily hatte argumentiert, auch bei bestimmten Personen, gegen die kein konkreter Verdacht vorliege, sei eine längere Sicherungshaft überlegenswert. Eine vorübergehende Freiheitsbeschränkung sei geboten, "wenn eine tödliche Gefahr für die Gesellschaft nicht auf andere Weise abgewendet werden kann".
Verstoß gegen Menschenrechtskonvention?
Für Amnesty wäre eine solche Praxis ein eindeutiger Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Inhaftierte Personen müssten so schnell wie möglich einem Richter vorgeführt werden und Kontakt zu einem Anwalt bekommen. "Sie haben das Recht, konkrete Vorwürfe zu hören und sich dagegen zu verteidigen. Gibt es keine überprüfbaren konkreten Vorwürfe, darf auch niemand in Haft gehalten bleiben", argumentierte Bartelt. Schnelle gerichtliche Prüfungen solcher Inhaftierungen seien auch der beste Schutz gegen Misshandlungen.
Der AI-Sprecher sieht in Schilys Plänen die Tendenz zu einer Abkehr von rechtsstaatlichen Grundsätzen. Bartelt sagte: "Dabei gibt es einen latenten Generalverdacht des Staates gegenüber seinen Bürgern, und die Regierung behält sich vor, Entscheidungen zu fällen, die die bisherigen Rechtsnormen missachten und die Rechtspraxis verändern."
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Am 08. Aug. 2005 unter:
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« Norwegen prüft Giftverbot für alle Alltagsprodukte
Schadensersatz für NATO-Kriegsopfer prinzipiell anerkannt »

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