Rechtliche Bedenken
Saatgutkonzern Monsanto will Genmais gerichtlich durchsetzen
Die Wirtschaft wirft dem zuständigen Verbraucherschutzministerium politische Verzögerung vor. Diese sei "in keiner Weise nachvollziehbar", zitierte die Zeitung aus der Klageschrift. Mit einer einstweiligen Anordnung wollten die Konzerne nun erreichen, dass das Saatgut doch noch im Sommer zugelassen wird. Dann könne es im Herbst produziert und nächstes Frühjahr ausgesät werden.
Das Verbraucherschutzministerium in Berlin bestätigte die gerichtlichen Auseinandersetzungen. Staatssekretär Alexander Müller sagte der Zeitung, man sei Mitte Juli über die Klage informiert worden. In der letzten Woche habe man beim Gericht dazu eine Stellungnahme eingereicht.
Aus Sicht der Bundesregierung sei die Voraussetzung für eine Genehmigung durch das Bundessortenamt nicht gegeben. "Wir haben eine rechtliche Lücke bei der Zulassung in Brüssel", betonte Müller. MON 810 sei bei der EU zwar als Futter- und Lebensmittel angemeldet worden. Für Saatgut liege eine Anmeldung aber nicht vor.
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Am 09. Aug. 2005 unter:
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