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Neuauflage der iberoamerikanischen Sozialkonvention beschlossen

Sozialstandards

Die Arbeitnehmer eines iberoamerikanischen Landes können zukünftig die Sozialversicherungsbeiträge, die sie in ihrem eigenen Land eingezahlt haben, in jedem anderen Staat Iberoamerikas anerkennen lassen und können dann dort ihre Pensionsleistungen erhalten. Darauf einigten sich am Freitag – nach einem Bericht der peruanischen Zeitung "El Comercio" - die Arbeitsminister und Verantwortlichen für Sozialversicherungen von 22 iberoamerikanischen Ländern im spanischen Segovia. Die Staats- und Regierungschefs wollen diese Vereinbarung auf dem 15. Iberoamerikanischen Gipfel am 14./15. Oktober unterzeichnen.

Das neue Abkommen aktualisiert und vertieft bereits bestehende entsprechende Konventionen im spanisch-sprachigen Raum, die die soziale Sicherheit von Emigranten verbessern sollen. Der spanische Arbeits- und Sozialminister, Jesús Caldera, würdigte auf dem Treffen den Beitrag, den die 500.000 derzeit in Spanien lebenden lateinamerikanischen Arbeitsmigranten für die spanische Sozialkasse leisteten. Er bezifferte die Beiträge der Emigranten auf mehr als 900 Millionen Euro. Derzeit bezögen 16.269 Emigranten aus Lateinamerika in Spanien Pensionsleistungen.

Kommt ein Emigrant weder über die Anrechnung der spanischen, noch über vorherige in seinem Heimatland bezahlte Sozialversicherungsbeiträge auf die in Spanien festgelegte Mindestrente von 400 Euro monatlich, so muss das Heimatland – so legt die Konvention fest - den Rest dazu zahlen. Die Korrespondentin des "Comercio" weist jedoch darauf hin, dass die Umsetzung der Konvention mit viel Bürokratie verbunden sei und sich daher die Rentenauszahlungen häufig verzögerten.